I. Frau Roswitha D. und Herr Fritz D. sind die miteinander verheirateten Eltern des Kindes Katrin D. (geboren am ...1994). Die Eltern von Katrin leben mittlerweile seit 2006 von einander getrennt. Mit Beschluss des Familiengerichtes Freiburg vom 29.11.2006 (43 F 385/06) wurde den Kindeseltern die elterliche Sorge für Katrin entzogen und insoweit Vormundschaft angeordnet. Als Vormündin ausgewählt und bestellt wurde Frau Sandra K..
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