I. Der Beschwerdeführerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt V. in R. ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt.
II. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 26. März 2013 abgeändert.
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