BGH - Beschluß vom 25.06.1997
XII ZB 71/97
Normen:
ZPO §§ 606, 612 Abs. 4, § 629 Abs. 2, § 339 Abs. 2 ;

Anfechtung eines Teilversäumnisurteils über nachehelichen Unterhalt im Rahmen eines Verbundurteils

BGH, Beschluß vom 25.06.1997 - Aktenzeichen XII ZB 71/97

DRsp Nr. 1997/5357

Anfechtung eines Teilversäumnisurteils über nachehelichen Unterhalt im Rahmen eines Verbundurteils

1. Gegen ein Teilversäumnisurteil über den nachehelichen Unterhalt findet allein der Einspruch und nicht die Berufung statt, auch wenn dieses im Rahmen eines Verbundurteils zusammen mit der Ehescheidung ergangen ist. 2. Legt der Unterhaltsverpflichtete gegen das Versäumnisurteil ausdrücklich Berufung ein und hält er hieran auch nach einem gerichtlichen Hinweis fest, so ist das Rechtsmittel als unstatthaft und damit unzulässig zu verwerfen. 3. Das Einspruchsverfahren kann noch durchgeführt werden, wenn im Falle der öffentlichen Zustellung des Versäumnisurteils eine gesonderte Bestimmung der Einspruchsfrist unterblieben ist.

Normenkette:

ZPO §§ 606, 612 Abs. 4, § 629 Abs. 2, § 339 Abs. 2 ;

Gründe:

Das Rechtsmittel des Antragsgegners gegen den angefochtenen Beschluß ist nicht begründet.