Die Berufung des Antragsgegners wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass er verurteilt bleibt, an die Antragstellerin ab Rechtskraft der Scheidung nachehelichen Unterhalt i.H.v. 233,10 € monatlich zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage auf Zahlung nachehelichen Unterhaltes abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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