OLG Köln - Beschluss vom 02.01.2018
21 WF 227/17
Normen:
BGB § 1567 Abs.1 S.2;
Vorinstanzen:
AG Köln, vom 07.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 301 F 257/17

Anforderungen an den Vortrag des Getrenntlebens

OLG Köln, Beschluss vom 02.01.2018 - Aktenzeichen 21 WF 227/17

DRsp Nr. 2018/12411

Anforderungen an den Vortrag des Getrenntlebens

1. Ein Ehegatte trägt die Voraussetzungen des Getrenntlebens gem. § 1567 Abs. 1 S. 2 BGB hinreichend vor, wenn er darlegt, dass die Eheleute innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben, gegenseitig keine Versorgungsleistungen mehr erbringen und nicht mehr gemeinsam zu Veranstaltungen und Familienfesten gehen. 2. Dass sie gegenüber dem Job-Center weiterhin als Bedarfsgemeinschaft auftreten, ist unschädlich, da der sozialhilferechtliche Begriff der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II in Form einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft die Anwendung des § 1567 Abs. 1 S. 2 BGB nicht ausschließt.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 16. November 2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 7. November 2017 - 301 F 257/17 - abgeändert.

Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin S. in X. ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

Normenkette:

BGB § 1567 Abs.1 S.2;

Gründe

Die zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist begründet.

Der Antragstellerin war für den Scheidungsantrag ratenfreie Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen.