Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax
BGH, Beschluß vom 01.04.1998 - Aktenzeichen XII ZB 26/98
DRsp Nr. 1998/7468
Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax
Bei der Übermittlung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax muß für den Fall, daß auch nur Anlaß zu Zweifeln an der ordnungsgemäßen Übertragung besteht, sichergestellt werden, daß der Übermittlungsvorgang entweder vollständig wiederholt wird oder daß der Rechtsanwalt selbst über geeignete andere Maßnahmen entscheidet.