Der Antrag des Antragsgegners, ihm für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Senftenberg vom 15. Juli 2015 wird verworfen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
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