Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegen vom 28.5.2015 wird zurückgewiesen.
Zur Klarstellung wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegen vom 28.5.2015, der dem Antragsteller-Vertreter am 2.6.2015 und dem Antragsgegner-Vertreter am 29.5.2015 zugestellt wurde, aufgehoben.
Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegen vom 28.5.2015 wird dahingehend berichtigt, dass es sich um einen Teilbeschluss handelt und dass Ziff. 2. des Beschlusses ("Im übrigen werden die Anträge zurückgewiesen") entfällt.
Beschwerdegebühren werden für das vorliegende Verfahren nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde war zurückzuweisen.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Gründe des Senatsbeschlusses vom 21.01.2016 Bezug genommen. Dies gilt auch für die Klarstellung und die Berichtigung.
Ergänzend merkt der Senat an:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|