I. Die Parteien streiten um Wegfall titulierten Kindesunterhalts, und zwar nunmehr nur noch ab 15.9.2003.
Die am ...1960 geborene Klägerin ist die Mutter der am ...1990 geborenen Beklagten, die bei ihrem Vater lebt. Die Ehe der Klägerin mit dem Vater der Beklagten wurde durch Urteil des Amtsgerichts vom 25.9.2002 - 10 F 386/98 -, rechtskräftig seit dem 8.11.2002, geschieden.
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