Anforderungen an die Berufungsbegründung; Verweisung auf ein von dem zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten nicht unterzeichnetes Prozeßkostenhilfegesuch
BGH, Beschluß vom 10.03.1998 - Aktenzeichen XI ZB 1/98
DRsp Nr. 1998/6583
Anforderungen an die Berufungsbegründung; Verweisung auf ein von dem zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten nicht unterzeichnetes Prozeßkostenhilfegesuch
Eine ausreichende Berufungsbegründung liegt nicht vor, wenn lediglich auf die einem früheren Prozeßkostenhilfegesuch beigefügte, als "Entwurf" einer Berufungsbegründung bezeichnete und vom zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten nicht unterzeichnete Schrift verwiesen wird.