wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gütersloh vom 21. Januar 2005 auf die Beschwerde der Antragstellerin abgeändert.
Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin E in C Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit sie ab Juni 2004 monatlich 340 € und ab Oktober 2004 monatlich 641 € nachehelichen Unterhalt begehrt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
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