I. Die Parteien streiten um Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs.
Mit Urteil des Amtsgerichts vom 19. Januar 2004 wurde die Ehe der Parteien geschieden und der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich durchgeführt. Auf die Beschwerde des Antragstellers hob das Oberlandesgericht das angefochtene Urteil hinsichtlich des Versorgungsausgleichs auf und setzte das Verfahren insoweit aus.
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