Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 540 Abs. 2 i.V.m. § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.
Die zulässige Berufung des Beklagten hat auch in der Sache Erfolg.
Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts steht dem Kläger der aus übergeleitetem Recht (§
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