Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarbrücken vom 3. Juli 2014 - 41 F 111/14 UK - wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Jugendamtsurkunde dahingehend, keinen Kindes- bzw. Ausbildungsunterhalt mehr leisten zu müssen.
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