Die Zwischenverfügung des Rechtspflegers des Amtsgerichts Nordenham - Grundbuchamt vom 11.4.2011 wird aufgehoben.
Das Amtsgericht Nordenham - Grundbuchamt wird angewiesen, den Antrag des Beschwerdeführers auf Eigentumsumschreibung vom 18.2.2011 nicht aus den Gründen der aufgehobenen Zwischenverfügung zurückzuweisen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebühren und auslagenfrei.
Der Beschwerdewert wird auf 50.000, EUR festgesetzt.
I. Die Beteiligten leben in Trennung. Sie sind jeweils zur Hälfte Miteigentümer eines Hausgrundstücks in S............ Sie haben am 17.8.2010 vor dem Amtsgericht Nordenham (............) im Rahmen eines Unterhaltsprozesses einen Vergleich geschlossen. Inhalt des Vergleichs war neben dem nachehelichen Unterhaltsverzicht und Bestimmungen zum Güterrecht unter anderem die Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils der Beteiligten zu 2) an den Beschwerdeführer.
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