Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3. wird die Sache unter Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Stadt2 vom 19.05.2023 und des Verfahrens an das Gericht des ersten Rechtszugs zurückverwiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 2.000,- Euro festgesetzt.
I.
Der Beteiligte zu 3. begehrt eine gerichtliche Regelung des Umgangs mit dem am XX.XX.2019 geborenen Beteiligten zu 1.
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