Auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 3 wird der am 11. Mai 2012 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Schönebeck aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Familiengericht zurückverwiesen.
Der Beschwerdewert beträgt EUR 1.500.
I. In dem vorliegenden einstweiligen Anordnungsverfahren erstrebt der Beteiligte zu 3 (Kindesvater) die Genehmigung der vorläufigen Unterbringung seines minderjährigen Kindes.
Der Beteiligte zu 3 nahm mit der Beteiligten zu 4 (Kindesmutter) eine nichteheliche Lebensgemeinschaft auf. Aus der Lebensgemeinschaft ging
das (am 23. Februar 1997 geb.) Kind C.
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