Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ratzeburg vom 5. Oktober 2012 aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung und Verhandlung an das Amtsgericht Ratzeburg zurückverwiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Auslagen nicht erstattet.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|