OLG Celle - Beschluss vom 20.04.2011
15 UF 251/10
Normen:
BGB § 1374 Abs. 2; FamFG § 115;
Fundstellen:
FamRZ 2011, 1671
FamRZ 2012, 371
NJW-RR 2011, 1162
Vorinstanzen:
AG Hildesheim, vom 08.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 39 F 39083/07

Anforderungen an die Substantiierung von Vortrag hinsichtlich von Schenkungen der Eltern im Verfahren über den Zugewinnausgleich

OLG Celle, Beschluss vom 20.04.2011 - Aktenzeichen 15 UF 251/10

DRsp Nr. 2011/12231

Anforderungen an die Substantiierung von Vortrag hinsichtlich von Schenkungen der Eltern im Verfahren über den Zugewinnausgleich

Zu den Anforderungen an die Substantiierung des Vortrags beim Zugewinnausgleich sowie zur Präklusion von Vorbringen gemäß § 115 FamFG.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den am 8. September 2010 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hildesheim wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Normenkette:

BGB § 1374 Abs. 2; FamFG § 115;

Entscheidungsgründe:

I. Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren um den Zugewinnausgleichsanspruch des Antragsgegners.

Am 8. Dezember 2000 haben die Beteiligten die Ehe geschlossen, aus der die Söhne L., geboren am ## 1995, und P., geboren am ## 2001, hervorgegangen sind. Im notariellen Ehevertrag vom ## 2006 haben sie vereinbart, dass es bei dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verbleiben, im Fall der Scheidung das Endvermögen nach dem Trennungszeitpunkt berechnet und der Geschäftsbetrieb nebst der Besitzgesellschaft des Antragsgegners nicht in den Zugewinnausgleich einbezogen werden soll.