OLG Karlsruhe - Beschluss vom 23.01.2003
18 WF 197/02
Normen:
BGB § 260 § 1379 § 1605 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 106

Anforderungen an die Vorlage eines Verzeichnisses im Rahmen des Zugewinnausgleichsverfahrens

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.01.2003 - Aktenzeichen 18 WF 197/02

DRsp Nr. 2004/19785

Anforderungen an die Vorlage eines Verzeichnisses im Rahmen des Zugewinnausgleichsverfahrens

1. In einem vorzulegenden Verzeichnis der zum Endvermögen gehörenden Vermögensgegenstände sind Aktiva und Passiva geordnet und übersichtlich zusammen zu stellen. Solange die Übersichtlichkeit noch gewahrt ist, können mehrere Teilverzeichnisse erstellt werden. 2. Das Verzeichnis muss nicht unterzeichnet werden.

Normenkette:

BGB § 260 § 1379 § 1605 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 106