Der Kläger verlangt von den Beklagten, die Säuglings- und Kindernahrungsmittel herstellen, Schadensersatz wegen Kariesbefalles seines Milchzahngebisses.
Die Erstbeklagte produziert und vertreibt seit etwa 30 Jahren u.a. Frucht- und Gemüsesäfte für Säuglinge und Kleinkinder, darunter den "H.-Karotten-Früchte-Trunk". Seit dem Jahre 1988 befindet sich auf den Fläschchen, in denen die Erstbeklagte ihre Frucht- und Gemüsesäfte vertreibt, ein Hinweis, daß durch "dauernuckelnden Genuß" Kariesbefall an den Zähnen der Kinder eintreten kann.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|