AG Lüneburg, vom 17.05.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 33 VII L 1363
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
BVerfG, Beschluß vom 14.11.1990 - Aktenzeichen 1 BvL 10/89
DRsp Nr. 1994/2493
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1GG
»Zur Zulässigkeit einer Richtervorlage.«1. Zum Umfang der Begründung einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1GG, § 80 Abs. 2 S.1 BVerfGG.2. Da die Zuständigkeit des Familiengerichtes in § 23b Abs. 1 S. 2 Nr. GVG und § 621 Abs. 1 Nr. 1ZPO nicht selbständig, sondern unter Verweisung auf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches begründet wird, hätte zur Zulässigkeit der Richtervorlage dargelegt werden müssen, aus welchen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches die Zuständigkeit des Familiengerichts für das Ausgangsverfahren folgen würde, wenn die Einschränkung auf eheliche Kinder in § 23b Abs. 1 S. 2 Nr. 2GVG und in § 621 Abs. Nr. 1ZPO verfassungswidrig wäre.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.