OLG Braunschweig - Beschluss vom 02.01.2001
1 UF 176/00
Normen:
BGB § 1630 Abs. 3 § 1684 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 118

Anforderungen an die Zustimmung der Eltern zur Übertragung der elterlichen Sorge auf Pflegeeltern; Umgang des Vaters mit einem Kleinkind

OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.01.2001 - Aktenzeichen 1 UF 176/00

DRsp Nr. 2005/14287

Anforderungen an die Zustimmung der Eltern zur Übertragung der elterlichen Sorge auf Pflegeeltern; Umgang des Vaters mit einem Kleinkind

1. Die Zustimmung des allein sorgeberechtigten Elternteils reicht für die Übertragung von Angelegenheiten der elterlichen Sorge auf eine Pflegefamilie aus. 2. Hat ein zwei Jahre altes Kind mit seinem Vater bislang kaum Kontakt gehabt, so sind Umgangskontakte örtlich und zeitlich zu beschränken.

Normenkette:

BGB § 1630 Abs. 3 § 1684 ;
Fundstellen
FamRZ 2002, 118