Anforderungen an die Zustimmung der Eltern zur Übertragung der elterlichen Sorge auf Pflegeeltern; Umgang des Vaters mit einem Kleinkind
OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.01.2001 - Aktenzeichen 1 UF 176/00
DRsp Nr. 2005/14287
Anforderungen an die Zustimmung der Eltern zur Übertragung der elterlichen Sorge auf Pflegeeltern; Umgang des Vaters mit einem Kleinkind
1. Die Zustimmung des allein sorgeberechtigten Elternteils reicht für die Übertragung von Angelegenheiten der elterlichen Sorge auf eine Pflegefamilie aus.2. Hat ein zwei Jahre altes Kind mit seinem Vater bislang kaum Kontakt gehabt, so sind Umgangskontakte örtlich und zeitlich zu beschränken.