A.
Das Normenkontrollverfahren betrifft die Frage, ob §
I.
Die Bewertung des Vermögensanfalls beim Erb- oder Schenkungsfall richtet sich nach §
(1) Die Bewertung richtet sich, soweit nicht in den Absätzen 2 bis 6 etwas anderes bestimmt ist, nach den Vorschriften des Ersten Teils des Bewertungsgesetzes (Allgemeine Bewertungsvorschriften).
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