Die Klägerin gibt die Telefonbücher der Deutschen Telekom AG und die Branchentelefonbücher "Gelbe Seiten" heraus. Der Beklagte, ein privates Verlagsunternehmen, gibt in Sachsen und Thüringen unter dem Titel "Überregionales Branchenbuch für die neuen Bundesländer" ein Verzeichnis von Geschäftsadressen heraus.
Die Klägerin hat die Bezeichnung "Branchenbuch" als irreführend beanstandet und den Beklagten auf Unterlassung in Anspruch genommen.
Das Kreisgericht Plauen hat den Beklagten durch Schlußurteil vom 30. Dezember 1992 antragsgemäß verurteilt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|