Die Beschwerde des Verfahrensbeistandes gegen den Beschluss des Amtsgerichts- Familiengerichts- Stendal vom 12.6.2012 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde findet nicht statt (§ 70 Abs. 4 FamFG).
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|