OLG Saarbrücken - Beschluss vom 13.10.2008
9 WF 85/08
Normen:
ZPO § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AGS 2009, 52
NJW-RR 2009, 1233
NJW-Spezial 2009, 187
OLGReport-Saarbrücken 2009, 54
Vorinstanzen:
AG Homburg-Saar, vom 04.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 13 F 285/07

Annexkompetenz der Familiengerichts für unterhaltsrechtlichen Kostenerstattungsanspruch

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.10.2008 - Aktenzeichen 9 WF 85/08

DRsp Nr. 2008/21634

Annexkompetenz der Familiengerichts für unterhaltsrechtlichen Kostenerstattungsanspruch

»Im Falle der gleichzeitigen Geltendmachung einer Nebenforderung mit einer Hauptforderung hat das Gericht nach allgemein anerkannten Grundsätzen auch über die Nebenforderung zu entscheiden. Aufgrund dessen besteht auch für den unterhaltsrechtlichen Kostenerstattungsanspruch eine Annexkompetenz des Familiengerichts.«

Normenkette:

ZPO § 4 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien sind seit dem 25. Juli 2006 rechtskräftig geschieden.

Für ihre am 10. Oktober 2007 eingegangene und mit einem Prozesskostenhilfegesuch verbundene Klage, mit dem sie den Beklagten im Wege der Stufenklage auf Unterhaltsleistungen in Anspruch zu nehmen beabsichtigte, hat das Amtsgericht - Familiengericht - der Klägerin mit Beschluss vom 12. November 2007 für die Auskunftsstufe Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlungen bewilligt (Bl. 8 d.A.).