Die Beschwerde des Beteiligten J. H. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ellwangen vom 17.07.2014 - 5 F 194/14 - wird
zurückgewiesen.
Der Beteiligte J. H. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
II.Der Antrag des Beteiligten J. H. auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird
zurückgewiesen.
Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: 3.000,00 EUR
I.
Die Beteiligten J. H. (Vater / Antragsteller) und die Beteiligten E. M. (Mutter / Antragsgegnerin) sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des Kindes D. M., geboren am 00.00.2004. Eine Sorgeerklärung wurde nicht abgegeben.
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