OLG Hamm - Beschluss vom 31.01.2012
II-1 UF 278/11
Normen:
BGB § 1632 Abs. 4;
Fundstellen:
FamRZ 2012, 1401
Vorinstanzen:
AG Halle, vom 12.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen F 562/09

Anordnung des Verbleibes eines Kindes bei seiner Pflegemutter, da eine Rückführung in den Haushalt eines Elternteils gegen den erklärten Willen des an einer Erkrankung aus dem autistischen Formenkreis leidenden Kindes dieses in seinem Werdegang eher noch weiter beschränkt als fördert

OLG Hamm, Beschluss vom 31.01.2012 - Aktenzeichen II-1 UF 278/11

DRsp Nr. 2012/18493

Anordnung des Verbleibes eines Kindes bei seiner Pflegemutter, da eine Rückführung in den Haushalt eines Elternteils gegen den erklärten Willen des an einer Erkrankung aus dem autistischen Formenkreis leidenden Kindes dieses in seinem Werdegang eher noch weiter beschränkt als fördert

Tenor

1.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Halle vom 12.10.2011 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 3.000,00 €.

3.

Der Ratenzahlungsvorbehalt bezüglich der Verfahrenskostenhilfe für den Antragsteller entfällt.

Normenkette:

BGB § 1632 Abs. 4;

Gründe

Die Beteiligten streiten um den Verbleib des betroffenen Kindes in der Pflegefamilie.

I.