1.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Halle vom 12.10.2011 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
2.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 3.000,00 €.
3.
Der Ratenzahlungsvorbehalt bezüglich der Verfahrenskostenhilfe für den Antragsteller entfällt.
Die Beteiligten streiten um den Verbleib des betroffenen Kindes in der Pflegefamilie.
I.
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