OLG Koblenz - Beschluss vom 19.02.2008
11 WF 936/07
Normen:
BGB 1684 Abs. 1, 4; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
FamRB 2008, 202
OLGReport-Koblenz 2008, 383
Vorinstanzen:
AG Mainz, vom 04.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 34 F 332/05

Anordnung einer Spieltherapie als zulässige Maßnahme im Umgangsregelungsverfahren

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.02.2008 - Aktenzeichen 11 WF 936/07

DRsp Nr. 2008/23479

Anordnung einer Spieltherapie als zulässige Maßnahme im Umgangsregelungsverfahren

»1. Das zur Regelung des Umgangsrechts angerufene FamG ist nicht befugt, sich auf die Anordnung einer Spieltherapie für das Kind zur Vorbereitung eines etwaigen Umgangs mit dem Vater zu beschränken.2. Zum Ausschluss des Umgangsrechts des Vaters bei Manipulation des Kindeswillens durch die Mutter.«

Normenkette:

BGB 1684 Abs. 1, 4; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 2 ;

Gründe:

I. Aus der am 12. Oktober 1995 in der Republik Moldavien geschlossenen Ehe der Parteien, die im Jahr 1998 geschieden worden ist, stammt ihre am ... August 1996 geborene Tochter M... S.... Diese ist, wie ihre Eltern, Staatsangehörige der Republik Moldavien.

Der Vater hat am 21. November 1998 in Moldavien neu geheiratet. Er ist im März 2000 mit seiner zweiten Ehefrau nach Deutschland übergesiedelt und lebt seitdem in A.... Nach der Scheidung von seiner zweiten Ehefrau hat er am 17. August 2001 in Dänemark erneut geheiratet. Seine dritte Ehefrau lebt in der Republik Moldavien.

Die Mutter ist mit M... im Jahr 2001 nach Deutschland übergesiedelt. Sie lernte im September 2004 ihren Ehemann Dr. R... kennen, zog im Januar 2005 mit ihm zusammen und heiratete ihn am 21. Dezember 2005. Anfang Januar 2006 beantragte der Ehemann der Mutter bei dem zuständigen Vormundschaftsgericht, die Annahme M...s als Kind auszusprechen.