OLG Zweibrücken - Beschluß vom 05.11.1993 3 W 165/93
Normen:
BGB § 1666 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1994, 55
FamRZ 1994, 976
NJW 1994, 1741
OLGZ 1994, 316
Anordnung eines Vormundschaftsgerichts gegenüber einem wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Täters
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 05.11.1993 - Aktenzeichen 3 W 165/93
DRsp Nr. 1994/13614
Anordnung eines Vormundschaftsgerichts gegenüber einem wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Täters
Wurden Kinder von einem in unmittelbarer Nachbarschaft lebenden Mann sexuell mißbraucht und wurde der Täter wegen dieser Handlungen rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt, so kann das Vormundschaftsgericht diesem Mann untersagen, das Wohnhaus der Kinder oder dessen Zufahrt zu betreten oder sonstwie zu nutzen, sowie seine Wohnung innerhalb eines gewissen Umkreises von der Wohnung der Kinder zu nehmen und Kontakt zu den Kindern aufzunehmen oder aufrecht zu erhalten, wenn durch das Verbleiben des Mannes in unmittelbarer Nähe der Kinder eine Gefährdung des Kindeswohls gegeben ist.
Normenkette:
BGB § 1666 Abs. 1 ;
Gründe:
(Auszug)
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