Der Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Zweigstelle Eisenhüttenstadt, vom 22.02.2023 wird aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 4.676 €.
I.
Der Antragsgegner wendet sich gegen einen im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger ergangenen Beschluss, der ihn zur Zahlung des Mindestunterhalts für seine minderjährige Tochter an den Antragsteller, der für das Kind Unterhaltsvorschuss gewährt, verpflichtet.
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