Mit Notarvertrag vom 15.3.1994 nahmen die Parteien, deren Ehe im Mai 1995 geschieden wurde, eine güterrechtliche Trennung vor. Beide Parteien unterhielten Lebensversicherungen, der Beklagte eine Lebensversicherung mit einem Wert von 428.715,20 DM, die Klägerin eine Lebensversicherung zum Wert von 21.802,20 DM, beide Werte bezogen auf den 1.5.1993. Die Parteien teilten diese Versicherungen dergestalt auf, daß der Beklagte der Klägerin den Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme aus der von ihm unterhaltenen Versicherung in Höhe eines Teilbetrages von (428.715,20 ./. 21.802,20 = 406,913 : 2 =) 203.456,50 abtrat. Die Versicherungssumme wurde noch im Jahre 1994 anteilig an die Parteien ausgezahlt.
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