Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hagen vom 6.10.2008 abgeändert.
Der Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hagen vom 19.8.2008 wird dahingehend abgeändert, dass die an den Beteiligten zu 1) aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung auf 810,99 € festgesetzt wird.
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