Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des 11. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 24. Juli 2018 im Kostenpunkt und hinsichtlich der Entscheidung über die Beschwerde des Antragstellers unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise aufgehoben und insoweit wie folgt neu gefasst.
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