LSG Hessen - Beschluss vom 06.07.2012
L 7 AS 275/12 B ER
Normen:
BGB § 1353 Abs. 1 S. 2; GG Art. 6 Abs. 1; SGB II § 21 Abs. 6 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Frankfurt/Main, vom 28.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 AS 147/12

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf für Besuchsreisen zum im Ausland lebenden Ehegatten

LSG Hessen, Beschluss vom 06.07.2012 - Aktenzeichen L 7 AS 275/12 B ER

DRsp Nr. 2013/17381

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf für Besuchsreisen zum im Ausland lebenden Ehegatten

1. Der Schutz des Rechtes auf ein eheliches Zusammenleben nach Art. 6 Abs. 1 GG ist nicht geeignet, einen unabweisbaren laufenden Mehrbedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II für Besuchsreisen eines Leistungsempfängers zu seinem im Ausland lebenden Ehegatten zu begründen. 2. Vielmehr müssen sich die Ehegatten auf die ausländer- und verfassungsrechtlich zulässigen Möglichkeiten zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft durch Zuzug verweisen lassen. Hierbei entstehende wirtschaftliche Schwierigkeiten begründen keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 28. März 2012 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Normenkette:

BGB § 1353 Abs. 1 S. 2; GG Art. 6 Abs. 1; SGB II § 21 Abs. 6 S. 1;

Gründe: