I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten aus übergegangenem Recht auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch. Sie erbrachte für die im Mai 1940 geborene Mutter des Beklagten in der Zeit von Januar 2003 bis Dezember 2004 laufend Hilfe zum Lebensunterhalt von monatlich jeweils mehr als 400 EUR. Über die Zahlung unterrichtete sie den Beklagten mit Rechtswahrungsanzeige vom 21. Januar 2003 und 01. September 2003.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|