OLG Karlsruhe - Urteil vom 24.04.2002
7 U 53/01
Normen:
BGB § 823 § 847 ;
Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2003, 62
Vorinstanzen:
LG Heidelberg, vom 09.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 30/00

Anspruch auf Erstattung des Unterhaltsbedarf für ungewollt geborene Kinder

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.04.2002 - Aktenzeichen 7 U 53/01

DRsp Nr. 2003/2469

Anspruch auf Erstattung des Unterhaltsbedarf für ungewollt geborene Kinder

»1. Ein Anspruch auf Erstattung des Unterhaltsbedarf für ungewollt geborene Kinder kann sich nur aus der Verletzung des Behandlungsvertrags nicht hingegen aus Delikt ergeben. 2. Die deliktischen Behandlungspflichten eines Arztes werden durch Zweck und Anlass des Arztbesuches bestimmt. Fragen des Patienten zu außerhalb der Behandlungsaufgabe liegenden Problemen erweitern den Schutzbereich der deliktischen Behandlungspflichten nicht. Insoweit kommt allenfalls eine Haftung wegen falscher Auskunft in Betracht.«

Normenkette:

BGB § 823 § 847 ;

Entscheidungsgründe: