I. Auf die Beschwerde der Antragsteller vom 14. November 2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 11. Oktober 2019 (Aktz.:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, Unterhalt wie folgt zu zahlen:
1. an den Antragsteller zu 1. (a...)
a. beginnend mit dem 1. Januar 2020 zu Händen seiner Mutter einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 304 €,
b. rückständigen Unterhalt für die Zeit ab September 2018 bis einschließlich Dezember 2019 zu Händen seiner Mutter in Höhe von insgesamt 1.582,00 €;
2. an die Antragstellerin zu 2. (b...)
a. beginnend ab dem 1. Januar 2020 zu Händen ihrer Mutter einen monatlichen Unterhalt i.H.v. 249 €,
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