Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Berufungsverfahrens wird abgelehnt.
I.
Die Beteiligten streiten um die Herausgabe von Originalunterlagen für die von dem Vater der Klägerin im Jahre 2000 und 2002 angemieteten Wohnungen in P. sowie die Vornahme von bautechnischen Untersuchungen zur Klärung der Ursache seiner Erkrankung und die der Klägerin bzw um die Übernahme der Kosten hierfür.
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