Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 11.05.2012 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
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