OLG Naumburg - Beschluss vom 29.05.2006
14 WF 16/06
Normen:
BGB § 1361 Abs. 1 Satz 1 § 1361 Abs. 3 § 1579 Nr. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 472
OLGReport-Naumburg 2006, 1023
Vorinstanzen:
AG Bitterfeld, vom 11.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 F 272/05

Anspruch auf Trennungsunterhalt bei unterlassener Suchtbehandlung einer Alkoholkrankheit?

OLG Naumburg, Beschluss vom 29.05.2006 - Aktenzeichen 14 WF 16/06

DRsp Nr. 2006/26414

Anspruch auf Trennungsunterhalt bei unterlassener Suchtbehandlung einer Alkoholkrankheit?

»Der Antragsteller hat in Kenntnis seiner Alkoholkrankheit über längere Zeit hinweg eine zumutbare und erfolgversprechende Suchtbehandlung unterlassen, weshalb ihm auch unterhaltsrechtlich der Vorwurf einer ebenso unvernünftigen wie leichtfertigen und damit mutwilligen Herbeiführung seiner eigenen Bedürftigkeit zu machen ist.«

Normenkette:

BGB § 1361 Abs. 1 Satz 1 § 1361 Abs. 3 § 1579 Nr. 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO in Verb. mit § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte und auch sonst gemäß § 569 ZPO in Verb. mit § 127 Abs. 2 Satz 3 ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den ihm Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Amtsgerichts Bitterfeld vom 11. November letzten Jahres (Bl. 56 d. A.) ist in der Sache unbegründet.

Die beabsichtigte Klage des Antragstellers gegen seine Ehefrau auf Zahlung von Trennungsunterhalt bietet, wie im Ergebnis zu Recht vom Amtsgericht entschieden, keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, deren es, in objektiver Hinsicht, nach § 114 ZPO für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedurft hätte.