Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des 5. Familiensenats in Freiburg des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 7. Januar 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Beschwerdewert: 6.000 €
I.
Die Beteiligten zu 1 und zu 2 sind die Eltern des im November 2007 nichtehelich geborenen Kindes A. Die Vaterschaft des Beteiligten zu 2 wurde im Januar 2009 gerichtlich festgestellt; eine gemeinsame Sorgeerklärung besteht nicht. Mutter und Kind sind Staatsangehörige der Dominikanischen Republik, der Vater stammt aus dem Kosovo.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|