Auf die Beschwerden der Antragsteller und des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Soest vom 21.2.2022 abgeändert.
1) Der Antragsgegner wird in Abänderung der Jugendamtsurkunde der Stadt A. vom 2.12.2020 (UR-Nr. ##6/2020) verpflichtet, an den Antragsteller zu 1) Kindesunterhalt wie folgt zu zahlen:
a)für den Zeitraum 6.12.2019 bis 31.12.2019: 128 % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle abzgl. des hälftigen gesetzlichen Kindergeldes (Zahlbetrag insgesamt 295 EUR),
b)für den Zeitraum ab dem 1.1.2020: 120 % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle abzgl. des hälftigen gesetzlichen Kindergeldes (Zahlbetrag im Jahr 2020: monatlich 341 EUR abzüglich UVG-Leistung iHv. 165 EUR = 176 EUR, im Jahr 2021: monatlich 362,50 EUR, im Jahr 2022: monatlich 366,50 EUR und im Jahr 2023: monatlich 400 EUR,
c) d) 2) a) b) c) d) 3) 4) 5)
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