Anspruch des Scheinvaters auf Bekanntgabe des Namens des leiblichen Vaters
OLG Bamberg, Beschluss vom 07.05.2003 - Aktenzeichen 7 WF 73/03
DRsp Nr. 2004/15196
Anspruch des Scheinvaters auf Bekanntgabe des Namens des leiblichen Vaters
»Ein Scheinvater hat gegen die Mutter Anspruch auf Bekanntgabe des Namens des leiblichen Vaters eines Kindes, wenn die Vorraussetzungen des § 826BGB (Arglist) vorliegen.«