Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Verfahrenskostenhilfe teilweise versagenden Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Celle vom 7. November 2022 wird zurückgewiesen.
Gerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Verpflichtung, eine bei Heirat vereinbarte Morgengabe auszuzahlen.
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