OLG Celle - Urteil vom 09.08.2006
15 UF 46/06
Normen:
BGB § 1600d Abs. 4 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 673
FamRZ 2007, 673
FuR 2006, 574
FuR 2006, 574
OLGReport-Celle 2007, 138
OLGReport-Celle 2007, 138
Vorinstanzen:
AG Uelzen, vom 10.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen F 1022/05

Ansprüche des rechtlichen gegen den biologischen Vater eines Kindes

OLG Celle, Urteil vom 09.08.2006 - Aktenzeichen 15 UF 46/06

DRsp Nr. 2007/18949

Ansprüche des rechtlichen gegen den biologischen Vater eines Kindes

Der rechtliche Vater eines Kindes kann gegen den biologischen Vater nur dann Rückgriff wegen gezahlten Unterhalts nehmen, wenn die Vaterschaft des biologischen Vaters rechtlich wirksam festgestellt ist.

Normenkette:

BGB § 1600d Abs. 4 ;

Gründe:

I. Der Kläger macht gegen den Beklagten auf ihn gemäß § 1607 Abs. 3 Satz 2 BGB übergegangenen Kindesunterhalt im Wege der Stufenklage geltend, wobei er zunächst Auskunft über dessen Einkünfte begehrt. Dem liegt zugrunde, dass während seiner am 23. Juni 1989 geschlossenen und durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Lüneburg (30 F 259/03) vom 10. August 2004 geschiedenen Ehe mit Frau P. T. die Kinder R., geb. 1992, N., geb. 1994 und J. T., geb. 1995 geboren worden sind und durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Lüneburg (30 F 208/03) vom 23. Dezember 2003 festgestellt worden ist, dass der Kläger nicht der Vater dieser Kinder ist. Die Vaterschaft zu den Kindern ist bisher weder anerkannt noch gerichtlich festgestellt.