OLG Hamm - Beschluss vom 29.09.2011
II-4 WF 20/11
Normen:
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 1365 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
AG Schwerte, vom 28.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 13 F 228/10

Ansprüche eines Ehegatten bei Verweigerung der Zustimmung des anderen zur Veräußerung seines Vermögens im Ganzen

OLG Hamm, Beschluss vom 29.09.2011 - Aktenzeichen II-4 WF 20/11

DRsp Nr. 2011/19401

Ansprüche eines Ehegatten bei Verweigerung der Zustimmung des anderen zur Veräußerung seines Vermögens im Ganzen

Einem Ehegatten steht in der Regel kein Schadensersatzanspruch gegen den anderen Ehegatten zu, wenn dieser die Zustimmung zu einer Verfügung über das Vermögen im Ganzen verweigert.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Schwerte vom 28.12.2010 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1; BGB § 1365 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.