OLG Brandenburg - Urteil vom 09.02.2016
3 U 8/12
Normen:
BGB § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 18.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 24/12

Ansprüche unter Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach deren Beendigung

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.02.2016 - Aktenzeichen 3 U 8/12

DRsp Nr. 2016/3261

Ansprüche unter Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach deren Beendigung

1. Zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommt ein Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung in Betracht, soweit Leistungen in Rede stehen, die über das hinaus gehen, was das tägliche Zusammenleben erst ermöglicht und die bei einem oder beiden Partnern zur Bildung von die Beendigung der Lebensgemeinschaft überdauernden Vermögenswerten geführt haben. 2. Ein Bereicherungsanspruch setzt danach voraus, dass mit dem Empfänger eine zumindest stillschweigende Einigung in dem Sinne zustande gekommen ist, dass der eine Teil mit seiner Leistung einen bestimmten Erfolg, nämlich den Fortbestand der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, bezweckt und der andere Teil dies erkennt und die Leistung entgegen nimmt, ohne zu widersprechen.