Die Beschwerde der Annehmenden gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 15.03.2021 wird mit der klarstellenden Maßgabe zurückgewiesen, dass auch der Antrag des Anzunehmenden auf Annahme als Kind der Annehmenden zurückgewiesen wird.
2.Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 187.500 € festgesetzt.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die von den Antragstellern begehrte Volljährigenadoption des Anzunehmenden durch die Annehmende.
Der am ... geborene Anzunehmende ist der Neffe und das Patenkind der am ... geborenen Annehmenden.
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